Vorsorgeuntersuchung: das a und U für die Kindergesundheit
Das Ziel der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, von der Geburt bis ins Jugendalter, ist das frühe Erfassen von Gesundheitsstörungen.
U1: Direkt nach der Entbindung
Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen, Screening auf kritische angeborene Herzfehler, Screening zur Früherkennung angeborener Stoffwechseldefekte und endokriner Störungen sowie Mukoviszidose, Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 dB
U2: 3. – 10. Lebenstag
Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen. Zusätzlich erfolgen ein Hörscreening und ein Stoffwechselscreening im Blut.
U3: 4. – 6. Lebenswoche
Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe und der Hüften und Aufklärung über Impfungen.
U4: 3. – 4. Lebensmonat
Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U5: 6. – 7. Lebensmonat
Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U6: 10. ‑12. Lebensmonat
Kontrolle der geistigen Entwicklung, der Sinnesorgane und der Bewegungsfähigkeit
U7: 21.- 24. Lebensmonat
Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung
U7a: 34. – 36. Lebensmonat
Frühzeitige Erkennung von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten
U8: 46. – 48. Lebensmonat
Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen im Vorschulalter gezielt behandeln zu können.
U9: 60. – 64. Lebensmonat
Prüfung der Motorik und Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und zu heilen.
U10: 7. – 8. Lebensjahr
Frühzeitige Erkennung von Störungen, die den Schulalltag betreffen, insbesondere Lese- Rechtschreib- oder Rechenschwäche, Verhaltensdefizite oder Störungen im Bereich der Aufmerksamkeit.
U11: 9.- 10. Lebensjahr
Erkennung von Störungen bezüglich Schulleistung, Sozialisation, Entwicklung und Verhalten.
J1: 12. – 14. Lebensjahr
Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der Wachstumsentwicklung von Organen und Skelettsystem. Kontrolle des Impfstatus und Untersuchung zum Stand der Pubertätsentwicklung und der seelischen Entwicklung, Untersuchung auf psychische Auffälligkeiten, Schulleistungsprobleme und gesundheitsgefährdendes Verhalten (Alkohol‑, Drogen- und Medienkonsum)
J2: 16. – 17. Lebensjahr
Erfassung möglichere Pubertäts- und Sexualstörungen sowie Verhaltens- und Sozialisationsfragen. Erkennung von Haltungsstörungen, Untersuchung der Schilddrüse, Diabetes-Vorsorge und Kontrolle des Impfstatus.
Übrigens: In der Regel ist Ihr Kind alt genug, um allein zu dieser Untersuchung zu gehen – eine gute Möglichkeit, um vertrauliche Fragen zu stellen.
Bisher werden sowohl die U‑Untersuchungen U1 bis U9 als auch die Jugenduntersuchung J1 von allen Krankenkassen übernommen. Auch die empfohlenen Impfungen sind von der Versicherung abgedeckt und bis zum 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit.
Lediglich U10, U11 und J2 bezahlen nicht alle Kassen. Viele Kassen erstatten inzwischen jedoch Teile der Kosten für U10, U11 und J2 im Rahmen freiwilliger Leistungen. Oft funktioniert das über das Erstattungsverfahren, bei dem Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Es gilt also: Informieren Sie sich frühzeitig, welche Kosten Ihre Krankenkasse genau übernimmt.